Aufgaben Datenbank

04.02.01.05 (Nordrhein-Westfalen) Installieren und Betreuen von IT-Geräten

Laufende Nr
143
SYS_1
04
SYS_2
04.02
SYS_3
04.02.01
SYS_4
04.02.01.05
ORGEINHEIT
Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
UNB
Informationsverarbeitung und Organisation
AUFGFAM
Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer
ERAAA
Installieren und Betreuen von IT-Geräten
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 9
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Installieren/Konfigurieren und Betreuen von Hard- und Software

Planen und Installieren von IT-Geräten und -Systemen wie z.B. PC, Workstation, Telekommunikationsanlagen, vergleichbaren Geräten, Komponenten und Netzwerken und dazugehöriger Software bis hin zur Inbetriebnahme unter Berücksichtigung betrieblicher Standards, ggf. in Abstimmung am Arbeitsplatz des Anwenders. Planen und Realisieren anwenderspezifischer Lösungen durch Bereitstellen von vorhandenen Anwendungsprogrammen sowie Modifikation von Hard- und Software (z. B. Upgrades). Hinzufügen und/oder Programmieren von Zusatzmodulen (z.B. Makros, Datenbankabfragen) und Einbinden in die Programm-Umgebung.

Beseitigen von Störungen

Analysieren und Beheben von Anwenderproblemen sowie System- und Programmfehlern z. B. durch Beratung der Anwender über Hotline, Austausch von Baugruppen, Geräten sowie durch Softwareanpassungen. Einschalten von internen/externen IT-Stellen bei nicht selbst behebbaren Problemen.

Beraten und Einweisen von Anwendern

Beraten bei Auswahl und Beschaffung von IT-Geräten und Standardprogrammen/-systemen unter Berücksichtigung betrieblicher Standards und anwenderspezifischer Anforderungen. Anwender funktionsbezogen einweisen.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen Installation und Betreuung von Hard- und Software sowie Nutzerberatungen abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. IT-Systemelektroniker/-in.
858
1.3.Berufserfahrungen
Für Kenntnis der betrieblichen Standards sowie Beherrschung von Störungsbeseitigungen und Anwenderberatungen bis zu drei Jahre ausreichend.
16
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Die Installation und Konfiguration von Hard- und Software sowie die Beratung und das Einweisen erfolgen nach betrieblichen Standards, wobei ein gewisser Spielraum gegeben ist.
210
3.Kooperation
Anwenderspezifische Lösungen sowie anwenderspezifische Anforderungen erfordern gelegentliche Abstimmungen.
315
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Summe Punkte84